Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Birenbach

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbin-dung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bau-gesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.


Göppingen, den 09. August 2023


Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung
von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.11.2022

Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 30.12.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht.

 

Hier finden Sie mit Stand vom 30.12.2022 die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022_

 

Das amtliche Ergebnis finden Sie auch im Schaukasten der Gemeinde.

 

Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerbenden Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.

Birenbach, 30.12.2022

   

Gez. Späth

Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA

Amtliche Bekanntmachung der Satzung "Veränderungssperre Bergstraße"

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt.

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Veränderungssperre_Bergstraße.pdf
   

Birenbach, 24.10.2022

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss des Gemeinderats einer Veränderungssperre

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass die Veränderungssperre über den zukünftigen Bebauungsplan "Bergstraße" gelegt werden soll.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter: Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Veränderungssperre.pdf.

   

Birenbach, 26.09.2022

Amtliche Bekanntmachung: Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bergstraße"

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass der Bebauungsplan "Bergstraße" aufgestellt werden soll.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Bebauunsplan_Bergstraße.pdf.

   

Birenbach, 26.09.2022

Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 öffentlich bekannt.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter 22_09_06_Amtliche_Bekanntmachung_der_Bürgermeisterwahl_am_27.11.22.pdf

 

Diese amtliche Bekanntmachung wird von Freitag, 16.09.2022 bis Freitag, 23.092022 im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.

Zudem wird diese amtliche Bekanntmachung im Schurwaldbote, Nr. 38 mit Erscheinungsdatum 21.09.2022 veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birenbach, 16.09.2022

 

Heinrich Späth

Stv. Bürgermeister / Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

 

Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gem. § 50 Bundesmeldegesetz

Im Hinblick auf die generelle Pflicht der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien mit berechtigtem Interesse zu widersprechen.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung_über_das_Widerspruchsrecht_hinsichtlich_der_Weitergabe_ihrer_Daten_an_Parteien.pdf über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

(Upload am 07.09.2022).

   

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024

Artikel vom 11.07.2024

Zweckverband Abwasserreinigung Marbach- und Krettenbachtal

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 03.10.1983 (GBl. S. 577) hat die Verbandsversammlung am 12.06.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet wurden,
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Verbandsumlage

(Verwaltungs- und Betriebskostenumlage)

Die sich beim Abschluss der Rechnung ergebenden Mehraufwendungen des Ergebnishaushalts werden gemäß § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung von den beteiligten Gemeinden im Verhältnis der Menge des von jeder Gemeinde zugeleiteten gemessenen Abwassers getragen. Als vorläufiger Betrag wird eine Umlage wie folgt festgesetzt:

§ 5 Vermögensumlage

(1) Die sich beim Abschluss der Rechnung ergebenden Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeiten werden gemäß § 12 Abs. 2 und 3 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden nach folgendem Maßstab umgelegt:

§ 6 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR


2. Genehmigung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Göppingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 01.07.2024 die Gesetzmäßigkeit der Satzung gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt und dem in § 6 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € gem.
§ 89 Abs. 3 GemO i.V.m. § 18 GKZ die Genehmigung erteilt.

3. Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 12.07.2024 bis 23.07.2024 (je einschließlich) in den Rathäusern der Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen und Wäschenbeuren während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

4. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wäschenbeuren, 03.07.2024

gez.
Steven Hagenlocher
Verbandsvorsitzender

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