Wahlen: Gemeinde Birenbach

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Wichtig: Unterlagen zu den Kommunalwahlen am Wahlsonntag

 

In den letzten Tagen wurde durch unsere Amtsbotin die Austeilung der Stimmzettel für die Kommunalwahlen am Sonntag, 09. Juni 2024 begonnen.

Alle Wahlberechtigten haben einen großen Umschlag erhalten, welcher die Stimmzettel für die Kommunalwahlen beinhaltet. Die Wahlberechtigten haben je nach dem für welche Wahl eine Wahlberechtigung besteht, Stimmzettel für folgende Wahlen erhalten:

 
  • Regionalwahl (orange)
  • Kreistagswahl (hellgrün)
  • Gemeinderatswahl (gelb)
 

Diese Stimmzettel können Zuhause in Ruhe angeschaut und ausgefüllt werden. Ebenso können Sie sich anhand der beigefügten Merkblätter mit den Wahlmodalitäten vertraut machen.

Die Stimmzettel müssen am Sonntag, 09. Juni 2024 ins Wahllokal (Rathaus Bürgersaal, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach) mitgebracht werden.

Die Stimmzettel können bereits vorausgefüllt sein.
Bitte achten Sie bei bereits ausgefüllten Stimmzetteln darauf, dass die Stimmabgabe nicht zu erkennen ist. Hierfür empfiehlt es sich den Stimmzettel mit der Schrift nach innen einmal zu falten.

Der Stimmzettel für die Europawahl wurde nicht im Vorfeld verschickt und ist nur im Wahllokal erhältlich.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den zugesandten Unterlagen um KEINE BRIEFWAHLUNTERLAGEN handelt !!!

 

Wenn Sie Briefwahl durchführen wollen, dann müssen Sie diese beantragen.

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Kommunal- und Europawahl - Briefwahlantrag

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur diesjährigen Europa- und Kommunalwahl, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link.

 

briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index

Anstehende Wahlen

Die nächste Europa- und Kommunalwahlen finden 2024 statt. Die letzte Landtagswahl war am 14. März 2021. Die letzte Bundestagswahl war am 26. September 2021.

Wahlhilfe zu (Ober-)Bürgermeisterwahlen in leichter Sprache

 

Bei einer Wahl darf nicht jeder wählen gehen.

Nur die Bürger einer Stadt oder Gemeinde dürfen bei der Bürgermeisterwahl wählen.

 

Alles was man als Bürger zu der Wahl wissen muss, ist in dieser WAHL-HILFE in einfacher Sprache zu finden.

 

Hinweis:

Die bei der Wahl der Gemeinderäte auf die einzelnen Wahlvorschläge nach § 25 Abs. 1 entfallenen Sitze werden den in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag (§ 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).

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